Source Bodywork-Fachverband



Statuten

Name und Sitz

Unter dem Namen " Source-Bodywork-Fachverband" besteht mit Sitz in Jona 

ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB

 

Zweck

Der Hauptzweck besteht darin, die Interessen und Anliegen der praktizierenden 

"Source Massage & Bodywork" Masseure zu vertreten.

Insbesondere wird folgendes angestrebt:

Den hochstehenden und professionellen Source Massagestil 

durch die Qualitätssicherung seiner Mitglieder zu erhalten und zu fördern.

 

Voraussetzung

Wer die diplomierte klassische Massage,  die Fussreflexzonen Massage oder die manuelle Lymphdrainage  

Grundausbildung in der SOURCE Massage-Fachschule absolviert und bestanden hat, kann sich beim

" Source-Bodywork-Fachverband" anmelden.

Für den administrativen Aufwand wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 100.-- verrechnet.

Wenn jemand während des Kalenderjahres beitritt, wird der Mitgliederbeitrag anteilsmässig zum Jahr berechnet.

 

 

Aufnahme

Die Aufnahme in den Verband erfolgt auf schriftliche Anmeldung hin durch den Vorstand.

Ein ablehnender Entscheid muss nicht begründet werden.

 

Austritt

Der Austritt aus dem Verband kann unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist

auf Ende jedes Kalenderjahres erklärt werden.

 

Ausschluss

Mitglieder, welche ihren Pflichten nicht nachkommen oder gegen die ethischen Richtlinien

des Verbandes verstossen, können vom Vorstand ohne weitere Begründung ausgeschlossen werden.

 

Qualitätssicherung

Um eine kontinuierlich gute Qualität der Source Massage und Körperarbeit zu gewährleisten, muss jedes

Verbandsmitglied jährlich mindestens 16 Weiterbildungsstunden absolvieren.

Als Weiterbildung gelten alle Source Massage Kurse, medizinische Kurse und weitere methodenspezifische

Angebote von anerkannten Schulen. Bei Unklarheiten bitte beim Vorstand nachfragen.

Dieser entscheidet über die Kursanerkennung. Die Weiterbildungsnachweise müssen an die jährliche GV,

welche jeweils im November stattfindet mitgebracht werden, oder bis spätestens

Ende des Kalenderjahres an die zuständige Person der Qualitätssicherung eingesandt werden.

Allfällige zusätzliche Weiterbildungsstunden, welche im Vorjahr absolviert wurden, (mehr als die verlangten 16 Std.)

können ins aktuelle Kalenderjahr übernommen werden, bzw. bei trifftigen und dem Vorstand kommunizierten

Gründen auch im Folgejahr nachgeholt werden. Source-Practitioner, welche das 70. Lebensjahr erreicht haben

und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Source-Massage nachweisen können,

sind von der Weiterbildungspflicht befreit.

 

Organe

1. Die Mitgliederversammlung

2. Der Vorstand

3. Der Revisor

 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Verbandsorgan und findet mindestens einmal

jährlich, jeweils im November statt.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Es müssen folgende Ämter besetzt werden:

 

1. Präsident

2. Vizepräsident

3. Kassier

 

Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und vertritt den Verband nach aussen.

Der Vorstand trifft sich mindesten 4 mal im Jahr, um die Steuerung des Verbandes zu gewährleisten.

Verbandsmitglieder, welche sich aktiv in den Vorstand miteinbringen wollen, sind als Vorstandsbeisitz

an diesen Sitzungen willkommen.

Der Präsident beruft einmal jährlich die Mitgliederversammlung ein.

Ebenfalls können zwei der Vorstandsmitglieder eine Einberufung verlangen.

Für Wahlen und Abstimmungen gelten die Bestimmungen der Mitgliederversammlung.

Der Revisor muss die Jahresrechnung prüfen und der Mitgliederversammlung einen

Bericht über die finanziellen Mittel darlegen.

Die Amtsdauer im Vorstand soll mindestens 2 aufeinanderfolgende Jahre betragen. In Ausnahmefällen

kann der Vorstand eine andere Regelung treffen. Falls jemand unvorhergesehen ausfällt, wird eine

Stellvertretung gesucht.

 

Finanzen

Zur Deckung der Ausgaben wird pro Mitglied ein  Jahresbeitrag von CHF 180.-- erhoben.

Dem Vorstand ( Präsident, Vizepräsident, Kassier und  Protokollführer ) wird der Jahresbeitrag erlassen.

Die Mitgliederversammlung kann durch eine 2/3 Mehrheit diesen Betrag auch beliebig erhöhen oder mindern.

Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Erfolgt ein Beitritt eines Mitglieds im Laufe des Jahres, so erfolgt die Berechnung des

Jahresbeitrages für das laufende Jahr pro rata temporis (anteilsmässig).

Der Beitritt zum Source Bodywork Fachverband wird mit einer einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 100.- berechnet.

 

Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet ausschliesslich das Verbandsvermögen.

Jede persönliche Haftung der Verbands- oder Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.

 

Schlussbestimmungen

Statutenänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der an der Mitgliederversammlung

anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Für Fälle, welche nicht in den Statuten geregelt sind, gilt das Gesetz.